BVfK - Wochenendticker 25. November 2017  

kompetent - kritisch - konstruktiv

 *** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Druck im Kessel: BVfK im Stresstest einer 7-Tage-Woche

 

Hart aber fair - Diskussion über Preisbewertungen. Börsen im Dialog mit BVfK- und ZDK-Vertretern.

 

Eröffnet: Retro Classics Cologne - Freikarten per E-Mail

 

Hyundai-Verbotsantrag gegen BVfK erfolgreich? Kurzbericht der Verhandlung vom 22.11.2017 beim LG Düsseldorf.

 

BVfK-Digital:  So funktioniert die Lead-Maschine der BVfK-Ankaufsplattform.

 

Neues aus der Rechtsabteilung: 

Informationspflichten in der Werbung. OLG Köln – Urteil vom 19.05.2017, Az. 6 U 155/16

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Wenn Mitglieder schreiben: „…Wir packen denen an die Eier!!! (das ist zwar nicht mein Umgangston aber meine aktuelle Gemütslage … )“ , dann ist Druck im Kessel. Dann muss sich ein Verband um Probleme kümmern und Aufgaben erledigen, bei denen es um Existenzielles geht.

Sie werden sagen: Das kennen wir doch nicht anders, der BVfK muss solche Aufgaben doch regelmäßig stemmen. Das ist richtig, wenngleich es die 47. Kalenderwoche des Jahres 2017 durchaus in sich hat:

Der Montag begegann mit einer Gerichtsverhandlung im Zusammenhang mit den unseriösen Aktivitäten eines insgesamt erfolglosen Konkurrenzverbandes, am Dienstag gab’s die große Runde mit Mobile-de zum umstrittenen Thema Preisbewertungen, am Mittwoch trafen wir uns in Düsseldorf mit Hyundai vor Gericht, am Donnerstag findet der Termin mit Autoscout-24 zur gleichen Thematik wie mit mobile-de in ebenfalls großer Besetzung statt, gestern startete die Retro Classics Cologne, auf der 15 Oldtimer der BVfK-Mitglieder zu bestaunen und zu erwerben sind, am heutigen Tag beginnt, während die Oldtimermesse noch läuft, das Programm mit einem mehrstündigen Hyundai-Meeting, anschließend Mitgliederversammlung und Ausklang mit gemeinsamen Abendessen. Morgen ist letzter Messetag und ab 18:00 Uhr es heißt Möbel schleppen, Autos zurück transportieren und Beine hochlegen!

Sie werden uns daher hoffentlich nachsehen, dass wir in diese Woche nur Zeit für einen weniger ausführlichen Wochenendticker mit den wichtigsten Informationen gefunden haben. Jedenfalls dreht sich alles wie gewohnt um:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Hart aber fair - Diskussion über Preisbewertungen. Börsen im Dialog mit BVfK- und ZDK-Vertretern.

Die schlechte Nachricht: Die Börsen werden von ihren Preisbewertungen nicht abrücken (diese Forderung des BVfK stand übrigens auch zwischen den Zeilen der Pressemeldung vom 8. November).

Die gute Nachricht: Mobile-de und Autoscout-24 werden die Systeme unter Mitwirkung und Einflussnahme der großen Verbände grundlegend überarbeiten.

Es ist schon nicht alltäglich, dass sich Vertreter der großen Autoplattformen auf den Weg von Berlin und München nach Bonn begeben, um sich dort „grillen“ zu lassen – so wohl die Befürchtungen der Angereisten, denn sie wissen, dass es beim BVfK auch öfter mal zur Sache geht.

Wenn dann am Ende übereinstimmend festgestellt wurde, dass es gelungen ist, ein höchst kontroverses Thema unter der Vorgabe „hart aber fair“ zu diskutieren und zu konkreten Ergebnissen gekommen zu sein, dann haben alle etwas gekonnt.

Dann fragt man sich, warum man denn einen Weg des konstruktiven Miteinanders nicht früher, bzw. konkreter gehen konnte und worin das Geheimnis solche Fortschritte liegt?

Die Antwort lautet: Es kommt auf die richtige Mischung einer Vielzahl von Faktoren an. Ein wenig Juristerei aber auf keinen Fall zu viel, Respekt und Anstand gegenüber Menschen, die auf der anderen Seite stehen, aber dennoch nur ihren Job machen, gegenseitiges Erklären und Verstehen, Emotionen und Authentizität und ganz besonders: Die Vermittlung von ganz viel Auto-Sachverstand, denn den vermisst man bei Menschen, die für Autohändler arbeiten, aber nie welche waren, in hohem Maße.

Entsprechend dieser Erfordernisse waren auch die Gesprächsrunden besetzt. Mobile-de und Autoscout-24 waren mit den zuständigen Fachbereichs-Verantwortlichen angereist, die Verbände BVfK und ZDK waren durch ihre Geschäftsführer vertreten und ganz besonders wichtig: Drei engagierten BVfK-Mitglieder repräsentierten die Front, an der die übrigen Beteiligten unter Umständen einmal waren, deren Schreibtische jedoch heute ein großes Stück weit davon entfernt sind.

Das ist auch bisweilen gut so, denn aus der Distanz gewinnt man eine bessere Übersicht - allerdings droht auch schnell ein Stück Herzblut verloren zu gehen, was von elementarer Bedeutung ist.

Daher konnte man den Eindruck gewinnen, dass die BVfK Mitglieder Juntermanns, Strehlau und Schulte durch ihre authentische Darstellung der Situation den entscheidenden Beitrag dazu geleistet haben, dass weit mehr erreicht wurde, als bei diplomatischem Schlagabtausch sonst eher üblich ist.

Was wurde erreicht?

Wie bereits erwähnt, werden die Systeme unter Einbeziehung der Verbände und ihrer Mitglieder nunmehr grundlegend überarbeitet. Ziel ist es, möglichst alle für die Preisfindung wichtigen Faktoren in die Algorithmen einzubringen und deren Gewichtung angemessen zu definieren.

Ebenfalls kommt der Frage eine besondere Bedeutung zu, wie weit auf historische Daten zurückgegriffen wird? Welche Rolle spielen 12 Monate alte Daten, wenn zwischendurch die Preise in den Keller rauschen oder durch die Decke schießen?

Wir konnten auch eine Vielzahl der wichtigen Punkten und Aufgaben, die uns die Mitglieder mit auf den Weg gegeben hatten, zur Sprache bringen, worüber noch ausführlich zu berichten sein wird. Die von Franz Josef Schneider gestellte Frage soll schon heute behandelt werden:

Fragen Sie die Herren doch mal, warum sie etwas machen, was keiner ihrer Kunden möchte?

Die Antwort lautet: „Unsere Kunden sind auch die Besucher und die Verlangen danach. Ohne Besucher keine Nachfrage für die Autohändler. Eine Börse, die hier nicht mitmacht, wird es bald nicht mehr geben.“

Bleibt nur zu sagen: Dann macht es doch bitte richtig und das ist angekommen und dabei werden wir helfen.

Fortsetzung folgt!

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Eröffnet: Retro Classics Cologne - Freikarten per E-Mail

Seit gestern läuft die Premiere der Retro Classics Cologne bei der auch erstmals BVfK-Mitglieder mit einem Gemeinschaftsstand vertreten sind. Die Messe geht bis Sonntag. Es gibt noch Freikarten, die per E-Mail zugeschickt werden.

Besuchen Sie uns in Halle 5.2 Stand A 60

Freikarten (begrenzt) anfordern bei s.allinger@bvfk.de

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Hyundai-Verbotsantrag gegen BVfK erfolgreich? Kurzbericht der Verhandlung vom 22.11.2017 beim LG Düsseldorf.

Über den bisher immer noch erfolglosen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Hyundai gegen den BVfK wurde am vergangenen Dienstag vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt.

Die Vorsitzende Richterin ließ durchblicken, dass das Gericht bei den Anträgen der Gegenseite generell Probleme hinsichtlich der Eilbedürftigkeit sieht. Würde man die Eilbedürftigkeit bejahen, käme es auf die materiell-rechtliche Frage an, ob die Äußerungen unter die zulässige Meinungsfreiheit fallen oder unwahre Tatsachenbehauptungen vorliegen. Letztere konnte das Gericht bisher bei keiner Äußerung erkennen.

Hauptargument der Gegenseite in materieller Hinsicht war, dass der BVfK absichtlich Falschinformationen streue, obwohl Hyundai spätestens mit Schreiben vom 19.07.2017 klargestellt habe, für welche Händler die Garantien gelten. Der BVfK habe stattdessen eine noch schärfere Pressemitteilung als zuvor abgegeben, die Hyundai der Wahrheit zu wider in ein schlechtes Licht rücke. Man stelle fest, dass Hyundai absichtlich den Vertrieb behindere. Man habe bewusst Falschinformationen gestreut, obwohl man genau wisse, welche Intention Hyundai verfolge.

Es besteht auf Grund der Äußerungen des Gerichts Anlass zur Vermutung, dass man dem BVfK durchaus zubilligt, seine Wertungen daraus ziehen und zulässigerweise der Meinung zu sein, dass das Handeln von Hyundai zu Missverständnissen führe. Im Übrigen könne der BVfK auch aufgrund der Stellungnahme der EU-Kommission die Meinung vertreten, dass zu den Vermittlern auch die Verkäufer gehören, die auf eigene Rechnung verkaufen. Unter die Meinungsfreiheit fällt nämlich auch, rechtliche Bewertungen vorzunehmen.

Verkündungstermin ist der 06.12.2017.

Aus dem ursprünglichen Antrag von Hyundai, dem BVfK folgende Äußerungen, die im Übrigen teilweise unrichtig wiedergegeben werden, zu untersagen:

1. „Hyundai erzeugt Missverständnisse zur Behinderung des freien EU-  Warenverkehrs“

2. „Nachteile für Kunden freier Kfz-Händler darf es nicht geben“

3. „Die EU-Kommission steht in Übereinstimmung mit dem BVfK auf dem Standpunkt, dass auch solche so genannten EU-Neuwagen weiterhin von der Garantie umfasst sein müssen, die von freien Händlern für einen Endkunden vermittelt oder vermittelnd verkauft werden“

4. „Hyundai nimmt in unzulässiger Weise Garantien zurück“

5. „… es gibt hinsichtlich der Neuwagengarantie keine Unterschiede oder Nachteile zwischen Fahrzeugen, die von einem freien Kfz-Händler und solchen, die von Vertragshändlern direkt erworben werden“

6. „auf dem 10. Deutschen Autorechtstag ist von kompetenter Seite festgestellt worden, dass hinsichtlich der Garantie keine Unterschiede oder Nachteile von Kunden freier Kfz-Händler im Vergleich zu Kunden autorisierter Hyundai-Händler bestehen und es im Grunde genommen solche Fahrzeuge, die Hyundai von der Garantie ausschließen möchte, auf dem Markt gar nicht geben dürfte“

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BVfK-Digital:

 

BVfK-Ankaufsplattform - So funktioniert die Lead-Maschine

1. Eingabe der Fahrzeugdaten

Im ersten Schritt sammeln wir, wie alle Anderen auch, die Basisdaten zum Fahrzeug (Marke, Modell, EZ, Laufleistung etc.) Wenn alle Daten eingetragen sind ermitteln wir einen drurchschnittlichen Marktpreis für das Fahrzeug. Siehe auch  letzter Wochenendticker.

2. Eingabe der Zustandsdaten

Im nächsten Step wird der Verkäufer aufgefordert, Angaben zu Schäden, Vorschäden und Sonderausstattung zu machen. Welche Auswirkungen diese Angaben auf den Preis des Fahrzeugs haben, kann der Verkäufer direkt unterhalb des korrigierten Preises in einer unverbindlichen Kalkulationsansicht (ebenfalls im lezten Ticker gezeigt) sehen.

3. Zustimmung zur Kontaktaufnahme

Sind alle Angaben gemacht erfolgt die Zustimmung der Kontaktaufnahme durch einen am Fahrzeug interessierten Händler. E-Mail und optional auch die Telefonnummer des Verkäufers werden als Kontaktdaten neben dem Namen und der Postleitzahl gespeichert.

4. Interesse am Fahrzeug bekunden

Bestätigt der Verkäufer die Kontakterlaubnis, wird das Fahrzeuginserat im Händlerbereich erstellt. Entspricht das Fahrzeug den bevorzugten Filterkriterien eines Händlers (sofern ein Filter eingestellt wurde) wird eine E-Mail an diesen gesendet. Sofern kein Filter gefunden wurde wird das Fahrzeug allen vorgestellt. An dieser Stelle wird die Warteliste aktiviert und der erste der Interesse am Fahrzeug bekundet bekommt auch als erster die Daten des Verkäufers, nachdem die Kontaktdatenfreigabe durch den Verkäufer erfolgt ist. 

5. Kontaktdatenfreigabe

Sobald ein Händler Interesse am Fahrzeug markiert hat, erhälte der Verkäufer eine E-Mail mit der Nachricht, dass ein Händler sich für sein Fahrzeug interessiert. Die Mail enthält einen "Freigabe-Link" und einen "Nein Danke-Link". Drückt der Verkäufer den Freigabe-Link und bestätigt somit den Verkaufswunsch, so erhält der erste Händler erhält die Kontaktdaten: (Und auch immer nur ein Händler bis zur Freigabe des Inserates für den nächsten Händler, sollte man mit dem Verkäufer keine Einigung oder einen Termin beim Erstkontakt erzielen können). Wird der Nein-Danke-Link aktiviert, verschwindet das Inserat aus den Fahrzeugangeboten und das System ist wieder sauber.

Also es gibt nur sauber qualifizierte und brandheiße Leads für euch Händler. Auch für den Verkäufer ist die Vorabwicklung wesentlich angenehmer als bei herkömmlichen Börseninseraten, da er immer nur von einem Händler nach eigener Freigabe kontaktiert wird und das "Heißklingeln" seines Telefons ausbleibt.

Mehr dazu in den nächsten Wochen. Bei Fragen zur Plattform schreiben Sie mir gern eine E-Mail.

Viel Erfolg im Netz

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Informationspflichten in der Werbung

OLG Köln – Urteil vom 19.05.2017, Az. 6 U 155/16

Die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, insbesondere solche des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie der Energieverbrauchskennzeichnungs- (PKW EnVKV) und der Preisangabenverordnung (PAngV) fällt oftmals nicht leicht und will gut vorbereitet sein. Gerade auf dem sich ständig wandelnden Sektor der Online-Werbung ist es daher beinahe unerlässlich, sich über aktuelle Rechtsprechung zu informieren, um die eigenen Angebote an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Dies verdeutlicht auch die Entscheidung des OLG Köln vom 19.05.2017, die sich mit einer bereits mehrfach in Rechtsprechung, Literatur und Praxis behandelten Thematik befasst. Verbrauchs- und Emissionswerte des beworbenen Fahrzeugs, bei denen es sich zumindest im Falle von Neufahrzeugen um Pflichtangaben bei der Bewerbung von Fahrzeugen handelt, wurden bei einem Fahrzeug-Posting auf einer Internet-Plattform erst nach einem Klick auf „mehr anzeigen“ sichtbar.  

Ein Verbraucherschutzverband klagte hiergegen und bekam Recht. Der betroffene Händler drang mit seiner Argumentation, die Angaben seien dem Posting grundsätzlich entnehmbar, wenn man die dort verlinkte Internetseite anklicke, nicht durch. Auch vermochte seine Auffassung, das Posting sei mit einer Werbeschrift nicht zu vergleichen und unterfalle daher nicht der Verpflichtung zur Angabe der Verbrauchswerte, das Gericht nicht zu überzeugen.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Ziel der der PKW-EnVKV zugrunde liegenden Richtlinie jedenfalls dann verfehlt werde, wenn die in der Fahrzeugbeschreibung enthaltenen Informationen „aufgrund ihrer nachrangigen Darstellung als weniger bedeutsam eingestuft werden könnten“. Angaben zu den Verbrauchswerten des Fahrzeugs dürfe der Anzeigenersteller nicht weniger hervorgehoben als Angaben zur Motorisierung des Fahrzeugs platzieren. Die Grundsatzentscheidung des BGH (GRUR 2016, 954) zur Kennzeichnung der Energieeffizienzklassen von Fernsehgeräten, wonach es im Hinblick auf die Verbrauchswerte ausreiche, auf die Internetseite des Herstellers zu verlinken, sei auf die Informationspflichten nach der PKW-EnVKV nicht übertragbar.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung 

Bereits im Wochenendticker vom 19.08.2017 („Die Facebook-Falle“) haben wir darüber berichtet, dass man die eigenen Fahrzeugangebote genauestens überprüfen, sich zumindest im Vorfeld der Schaltung von Werbung über die Darstellungsmöglichkeiten der jeweiligen Plattform intensiv informieren sollte. Nahezu sämtliche Werbe-, Verkaufs- und Kommunikationsplattformen lösen die Verpflichtungen nach der PKW-EnVKV aus.

Prüfen Sie nach, ob die zwingend erforderlichen Angaben erst nach einem Klick auf „mehr anzeigen“ erscheinen – dann besteht akute Abmahngefahr! Darüber hinaus gilt: heben Sie die notwendigen Angaben stets deutlich sichtbar hervor und tragen Sie dafür Sorge, dass diese nicht hinter sonstigen Fahrzeugangaben „verschwinden“. Auch eine bloße Verlinkung zur Herstellerseite ist nach Ansicht der Rechtsprechung nicht ausreichend.   

Die BVfK-Rechtsabteilung unterstützt Sie gerne bei der Angebotsgestaltung und nimmt sich selbstverständlich auch bereits abgemahnten Verstößen an.

Matthias Giebler

BVfK-Rechtsabteilung

Detaillierte Informationen erhalten betroffene BVfK-Mitglieder direkt bei der    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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BVfK-Terminkalender:

24. - 26. November 2017 - BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE

25. November 2017 - BVfK-Mitgliederversammlung

25. November 2017 - Hyundai-Meeting

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHRESKONGRESS / Rhein in Flammen

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